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Anmeldeanleitung

Aus gegebenem Anlass hat unser Sportleiter Christian Schmitt drei Anleitungen verfasst, die erklären, wie man sich als Mitglied die Schießbahn reservieren, sich (als Mitglied oder auch als Gast) an einem offiziellen Training anmelden und wie man eine Anmeldung bearbeitet bzw. löschen kann.

Gäste müssen vor dem ersten Training diese Gastschützenmeldung ausfüllen.
Solltest Du keinen Drucker haben liegt die Anmeldung in der Schießanlage auch in Papierform vor, da das aber Zeit in Anspruch nimmt wird eine fertig ausgefüllte Anmeldung bevorzugt. 😉

Unter Auflagen wieder geöffnet

Benutzung der Anlage nur unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung (siehe www.baden-wuerttemberg.de, „Die Corona-Regelungen auf einen Blick“, „Sport in Sportstätten und Sportanlagen“, „In geschlossenen Räumen“)! Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.

Vereinsmitglieder

  • Trainingszeiten: Mo bis Fr: 15:00 bis 21:00 Uhr; Sa & So: 8:00 bis 21:00 Uhr.
  • Benutzung der Anlage nur nach vorheriger >> Anmeldung ! (Buchung auch möglich unter christian.schmittsgabstatt1990ev.de .
  • Bei der Buchung müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen erfasst werden (gegebenenfalls Haushaltsangehörige unter Bemerkung ergänzen).
  • Ein- und Ausgang ausschließlich über den hinteren Zugang.
  • Die Aufenthalt nur während des gebuchten Zeitraums (inkl. Ankunft, auspacken, aufbauen, aufräumen, Hülsen sammeln, kehren und verlassen der Anlage).
  • Das Überschreiten der Schießzeit geht zu Lasten der nachfolgenden Gruppe. Sollte es zu wiederholten Überschreitungen der Schießzeiten einzelner Schützen oder Gruppen kommen, können weitere Buchungen untersagt werden.
  • Ein Mitglied der Gruppe muss verbindlich die Standaufsicht übernehmen. Die Standaufsicht muss bei Buchung angegeben werden.
  • Nachweise sind unaufgefordert bei der Standaufsicht vorzuweisen.
  • Eintragung ins Schießstandbuch.

Gewerbliche Nutzer

Wieder geschlossen ab dem 02.11.20

Die Bundes- und Landesregierung hat angeordnet, dass Freizeitsport ab Montag, dem 02.11.20 Coronabedingt wieder untersagt ist. Darunter fällt bedauerlicher Weise auch der Schießsport.

Laut Verordnung ist es untersagt, die Anlage im Rahmen von Freizeitsport zu betreiben und deshalb schließen wir bis auf Widerruf.